Grundbuchauszug
Die
Grundbucheinsicht garantiert, dass von berechtigten Personen Einblick in das Grundbuch genommen werden kann.
Gestattet ist sie jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch besteht beispielsweise während konkreter Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks, was allerdings in der freiwilligen Gerichtsbarkeit teils auch anders gesehen wird. Der Eigentümer jedenfalls hat stets ein berechtigtes Interesse und kann folglich immer in das Grundbuch Einsicht nehmen oder einen Grundbuchauszug verlangen.
Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Er wird u. a. benötigt für die Beleihungsprüfung anhand der Beleihungsunterlagen sowie vor dem Kauf einer Immobilie. Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen. Auch hierfür bedarf es eines berechtigten Interesses.
Eine Abschrift aus dem Grundbuch kann man auch online anfordern
Das Katasteramt ist eine Behörde, die für die Verwaltung von Informationen über Grundstücke und Immobilien in einem bestimmten Gebiet zuständig ist. Das Katasteramt führt ein Kataster, in dem alle Grundstücke und Immobilien in der Region verzeichnet sind. Das Kataster dient dazu, die Eigentumsverhältnisse an Immobilien und Grundstücken zu dokumentieren und festzuhalten.
Das Katasteramt ist also nicht direkt für die Ausstellung von Grundbuchauszügen zuständig. Allerdings haben die Mitarbeiter des Katasteramts Zugang zu den Grundbuchunterlagen und können Ihnen auf Anfrage Informationen über das Grundstück liefern. Wenn Sie einen Grundbuchauszug beantragen möchten, sollten Sie sich daher an das zuständige Grundbuchamt wenden. Dieses Amt ist in der Regel beim Amtsgericht in dem Bezirk ansässig, in dem das betreffende Grundstück liegt.